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Rattenbekämpfung

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Veröffentlicht am: 25.10.2018
Autor: Stephan Becker

B E K A N N T M A C H U N G

Rattenbekämpfung

In den letzten Monaten häufen sich bei der Marktverwaltung wieder Anrufe besorgter Bürger,

die Ratten auf Straßen oder in Gärten gesichtet haben. In den Abwasserkanälen wurden Bekämpfungsmaßnahmen

durch den Markt Gößweinstein bereits mit Erfolg durchgeführt. Da

weiterhin Ratten gesichtet wurden, muss davon ausgegangen werden, dass sich diese in Gärten,

Scheunen, Stallungen usw. aufhalten.

Auffällig werden Ratten meist dann, wenn sie in ihren Lebens- und Rückzugsräumen gestört

werden. Auch ein reiches Nahrungsangebot außerhalb der Kanalisation (z.B. Katzenfutter/Vogelfutter,

Abfall, Speiseabfälle, Entenfütterung etc.) lockt sie ins Freie.

Es ist deshalb ausgesprochen wichtig, zunächst einige zur Bekämpfung der Rattenpopulation

wichtige Regeln einzuhalten:

  • Niemals Essensreste über die Toilette entsorgen
  • Keine Ratten füttern
  • Keine Essens- oder Verpackungsreste außerhalb von Müllbehältern entsorgen
  •  Kein für Haustiere vorgesehenes Futter zugänglich stehen lassen
  •  Durchschlupfmöglichkeiten in Stallungen und Wohnbereiche verschließen

Zur Plage werden Ratten vor allem durch ihr zahlenmäßig hohes Auftreten; vor allem bei für

sie günstigen Lebensbedingungen.

Das größte Übel ist hier nicht das Aufkommen der Ratten an sich, sondern das Risiko, dass

von ihnen gefährliche Krankheitserreger oder Krankheiten übertragen werden können, wie

z.B. Salmonellen, Ruhr, Cholera, Gelbfieber, Typhus u.a.

Rattenbekämpfung ist und bleibt eine Daueraufgabe

Bei Rattenbefall sind die Grundstückseigentümer oder sonstigen Berechtigten

e i g e n v e r a n t w o r t l i c h zur Durchführung von Bekämpfungsmaßnahmen verpflichtet. Die Verantwortlichkeit

des Grundstückseigentümers und die Bekämpfung dieser Schädlinge sind unter

anderem im Infektionsschutzgesetz ausdrücklich vorgesehen. Aber auch im Rahmen des vorbeugenden

Gesundheitsschutzes und der dem Eigentümer obliegenden Verkehrssicherungspflicht

ist eine Bekämpfung unumgänglich. Hierbei bleibt es jedem Eigentümer überlassen, die

Bekämpfung mit den in Apotheken, Drogerien und Fachgeschäften verhältnismäßig preiswert

zu erwerbenden Rattenbekämpfungsmitteln selbst durchzuführen, oder sich – gegen Entgelteines

Schädlingsbekämpfers zu bedienen.

Eine erfolgreiche Bekämpfung von Ratten ist nur durch ein gemeinsames Handeln von Abwasserentsorger

und den Grundstückseigentümern möglich.

Wir bitten daher alle Bürger/innen, insbesondere alle Eigentümer von Grundstücken, sich

wirksamen Vorbeugemaßnahmen anzunehmen und bei Rattenbefall eine dauerhafte Bekämpfung

vorzunehmen.

 
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